AGB - Campingplatz Mühlenhof auf Sylt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Campingplatz Mühlenhof in Morsum/Sylt

1. Die Zahlung der Stellplatzgebühren ist bei Anreise zu entrichten.

2. Tritt ein Mieter/eine Mieterin kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn zurück werden 80% der Mietsumme fällig,
sofern keine Ersatzvermietung möglich ist. In jedem Fall fällt mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 25€ an.
Stornierungen oder Umbuchungen die länger als 30 Tage vor dem Anreisedatum liegen sind kostenlos.
Bei vorzeitiger Abreise eines/einer Mieters/Mieterin aus Gründen, die der Betreiber des Campingplatz
Mühlenhof nicht zu vertreten hat, werden keine Kosten erstattet.

3. Im Mietpreis inbegriffen sind: Alle in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen und angemeldete
Haustiere.

4. Alle weiteren Platzbenutzer oder in der Buchungsbestätigung nicht berücksichtigte Haustiere und alle
zusätzlichen Fahrzeuge müssen an der Rezeption angemeldet und die Gebühren nach der jeweils gültigen
Preisliste entrichtet werden. Gäste des Mieters, die auf unserem Platz übernachten, müssen in der
Rezeption angemeldet werden. Für die Bezahlung haftet der Mieter/die Mieterin.
Falschangaben führen zum Platzverweis.

5. Es darf ausschließlich der angemietete Stellplatz genutzt werden. PKW und andere Kraftfahrzeuge
dürfen nicht auf eventuell unbelegten, benachbarten Stellplätzen abgestellt werden.

6. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Mieter/an Mieterinnen die als Verbraucher alle
Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe
erfolgt am Stromkasten. Der Mieter/die Mieterin erklärt mit der Unterschrift des Reservierungsangebotes
das für sein/Ihren Wohnwagen, sein/Ihr Wohnmobil eine gültige Gasprüfung vorliegt.

7. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Betreiber hält sich jedoch das Recht vor, in
Abhängigkeit des jeweiligen Buchungszeitpunktes, Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im
Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, wird eine eventuell bereits
gezahlte Stellplatzgebühr zu 100% erstattet. Weitere Ansprüche durch den Mieter sind ausgeschlossen.

8. Um die Eigenart des Naturcampingplatzes Mühlenhof Morsum zu erhalten, ist jeglicher Eingriff in die
natürliche Beschaffenheit des Platzes strikt verboten. Es dürfen insbesondere keine Bauten jeglicher Art
erstellt, Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen geschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste und
Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden usw. Absperrungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.

9. Der Mieter/die Mieterin ist während der Mietzeit verpflichtet den von ihm gemieteten Stellplatz in Ordnung
zu halten.

10. Ergänzend gilt die Campingplatzordnung in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Landesverordnung
über das Zelt und Campingplatzwesen des Landes Schleswig-Holstein.

Stand: 06/2025

 

Vermietung der Mobilheime auf dem Mühlenhof Morsum
durch die Campingplatz Mühlenhof Betriebs GmbH

1. Mietsache
(1) Vermietet wird ein Mobilheim X-line Adria.
(2) Das Mobilheim befindet sich auf dem Mühlenhof in Morsum auf der Insel Sylt, Melnstich 7.
(3) Das Mobilheim wird vollständig eingerichtet vermietet (der Bestand ist der Inventarliste zu entnehmen).
Das Mobilheim ist für die im Angebot angegebene Personenzahl ausgestattet und nutzbar.

2. Mietzeit
Die Mietzeit ist dem schriftlichen Angebot bzw. der Bestätigung zu entnehmen.

3. Nebenkosten
Im Mietpreis sind die Kosten für, Heizung, Wasser und Strom bereits enthalten.

4. Mietzins/ Anzahlung/ Zahlungsziel / Restbetrag
Der Mietpreis ist in der Reservierungsbestätigung angegeben. Alle Nebenkosten wie Endreinigung, Mietbettwäsche oder Kurabgabe sind separat aufgeführt. Die in der Reservierungsbestätigung angegebene Anzahlung ist bis zum dort genannten Zeitpunkt an den Vermieter zu überweisen.
Ohne rechtzeitige Anzahlung besteht kein Anspruch des Mieters das Mobilheim zu beziehen.
Für die Mobilheime wird eine Kaution von 200,00€ fällig, diese wird bei der Buchung ausgewiesen. Nach mangelfreier Übergabe bei Auszug, wird diese dem Mieter/ der Mieterin rückvergütet.

5. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(1) Tritt ein Mieter / eine Mieterin bis 31 Tage vor Reise-/Mietbeginn zurück, wird eine Stornierungsgebühr von 25% berechnet.
(2) Tritt ein Mieter / eine Mieterin kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn zurück oder reist früher als den gebuchten Zeitraum ab, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des Mietgrundpreises ohne Nebenkosten wie z.B. Kurabgabe berechnet. Der Vermieter versucht im Falle der Stornierung durch den Mieter, den gebuchten Zeitraum, gleichwertig zu vermieten. Kann der gebuchte Zeitraum vermietet werden, wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 25 % einbehalten.

6. Einzug
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mobilheim am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung entfällt nur bei Eintritt von Situationen, die nicht vom Vermieter verschuldet worden sind, z.B. höhere Gewalt.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Benutzung der Mietsache
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und den Vermieter oder dessen Beauftragten von Schäden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Mieter haftet für Schäden, die an der Mietsache samt Einrichtung durch Ihn oder andere Personen, die sich mit seinem Willen in dem Mobilheim aufhalten, schuldhaft verursacht werden. Er ist bei Schäden nicht berechtigt, selber für Ersatz zu sorgen. Der Mieter muss beweisen, dass ein Eigenverschulden nicht vorgelegen hat.
(3) Eine Weitervermietung oder Verleihung der Mobilheime ist untersagt.
(4) Die Belegung des Mobilheims durch eine höhere Personenzahl, als in der Reservierungsbestätigung angegeben, ist untersagt.
(5) Tiere sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet und dürfen nicht in die Betten, oder auf sonstige Sitzmöbel.
(6) Der Mieter ist verpflichtet die Hausordnung einzuhalten.

8. Haftung
(1) Der Vermieter haftet für alle Schäden, für die Deckung im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für die nicht durch Versicherungen gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Der Mieter haftet für alle dem Vermieter entstandenen Schäden, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Der
Mieter haftet weiterhin für alle Schäden bei Verstoß gegen Ziffer 7 der AGB’s.

9. Auszug
(1) Der Mieter verpflichtet sich, dass Mobilheim am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen. Die Schlüssel für das Mobilheim sind nach Endabnahme des Vermieters in der Rezeption abzugeben.
(2) Die Endreinigung ist im Gesamtmietpreis enthalten und wird durch eine professionelle Reinigungskraft durchgeführt. Trotzdem ist das Mobilheim besenrein und ordentlich zu hinterlassen. Abfall ist zu entsorgen und sämtliches Geschirr zu spülen (die Spülmaschine auszuräumen)
(3) Die vor der Abreise erfolgende Überprüfung auf extreme Verschmutzung oder etwaige Beschädigung durch den Mieter schließt die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Vermieters nicht aus.

10. Personenmehrheit als Mieter
Haben mehrere Personen, z.B. Ehegatten, das Mobilheim gemeinsam gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

11. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht, spätere Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich vereinbart werden.

Stand: August 2020